Raumüberlassung

Überlassung von Räumen:

Die Räume des Jugendzentrums aqu@rium können in der Regel samstags von Privatpersonen, Gruppen und sozialen Einrichtungen aus dem Sozialraum der Einrichtung, vorwiegend aus dem Stadtteil München Pasing, für nichtkommerzielle Veranstaltungen genutzt werden. Die Veranstaltung muss um 01:00 Uhr beendet sein.

Der Kalender gibt Ihnen einen ersten Überblick, über noch freie Termine (grün), der Kalender wird in der Regel 1x die Woche (freitags) aktualisiert. Die angezeigten freien Termine stellen keine verbindliche Zusage durch das Jugendzentrum aqu@rium da, sondern dienen einem ersten Überblick.

Kosten für die Raumüberlassung, je nach gewünschter Option:

  • Café mit Theke (für ca. 50-60 Personen) 300,-€ Raumüberlassungsgebühr und 750,-€ Kaution.
  • Café mit Theke und Saal (bis 200 Personen) 550,-€ Raumüberlassungsgebühr und 750,-€ Kaution.
  • Café mit Theke und Saal mit aufgebauter Bühne 650,-€ Raumüberlassungsgebühr und 750,-€ Kaution.
    Soll eine Band spielen ist zwingend ein Haustechniker nötig, dieser kostet zusätzlich 170,-€

Weiter Informationen (Bilder der neuen Einrichtung) werden in der nächsten Zeit hier auf der Homepage veröffentlicht!

Auf Anfrage steht auch Besteck, Gläser, Geschirr, Stühle, Garderoben und Biertischgarnituren zur Verfügung.

Für die genauen Modalitäten und Kosten wenden sie sich bitte von Mittwoch bis Freitag in der Zeit von 15:30 Uhr- 18:00 Uhr an uns, im Idealfall per E-Mail mit Wunschtermin (siehe Kalender ob noch grün, wenn rot ist der Termin sicher vergeben und keine Raumüberlassung mehr möglich) und welche Art der Veranstaltung sie planen, sowie ihren Kontaktdaten (E-Mail und Telefon auf dem Sie erreichbar sind).

Ansprechpartner: Jiri Kadlec / Max Luger


Für den Vertrag ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises nötig. Jugendliche und junge Erwachsene
unter 27 Jahren können nicht selbständige Vertragspartner sein.

Die Einrichtung erbringt im Auftrag der Landeshauptstadt München Leistungen nach §11 SGB VIII. Gemäß der Leistungsbeschreibung der Einrichtung gehört dazu auch das Angebot von Raumnutzungen für die Bürgerinnen und Bürger des Sozialraums. Für diese Raumnutzungen werden je nach Art und Umfang Unkostenbeiträge erhoben, die ein Ausgleich für den entstehenden Aufwand sind.

Für alle, die ihren 18. Geburtstag bei uns feiern wollen:

Bei uns kannst Du Deinen 18. Geburtstag feiern. Zusätzlich zu den für alle geltenden Veranstaltungsregeln müssen dabei allerdings weitere Dinge beachtet werden.
Die Feier darf nicht in sozialen Netzwerken beworben werden.
Es muss das Jugendschutzgesetz zwingend eingehalten werden, darüber hinaus dürfen keine branntweinhaltigen Getränke angeboten werden.
Ein/e über 27-Jährige/r Vertragspartner/in muss die gesamte Zeit, von Anfang bis Ende, bei der Feier anwesend sein.
Bevor wir den Vertrag abschließen, müsst Ihr mit 5 Freunden bzw. Freundinnen, die von Anfang bis Ende bei der Feier anwesend sind und nüchtern bleiben, zu uns in die Einrichtung kommen und uns Euer Konzept (wie viele Gäste, wie viel Alkohol, wie Ihr mit Störungen umgeht, wie Ihr schaut, dass nur die geladenen Gäste kommen, etc.) der Feier erklären.
Die 5 Freunde und Freundinnen müssen auch unterschreiben, dass sie nüchtern bleiben und Euch dabei unterstützen, dass Eure Feier schön wird und nicht im Fiasko endet.